Beobachter: Herr Bueno, soll sich die Wirtschaft ethischen Werten verpflichten?
Nicolas Bueno: In unserem Wirtschaftssystem muss eine Firma in erster Linie Gewinn erwirtschaften. Doch die Gesellschaft erwartet zunehmend, dass sie auch ethische Standards einhält. Firmen, die sich ethisch richtig positionieren, haben zudem einen Wettbewerbsvorteil, eben weil das Bewusstsein für solche Fragen wächst.


Der Markt regelt sich selbst, heisst es. Gilt das auch in ethischen Belangen? 
Unsere Wirtschaft funktioniert nach dem Motto: Je produktiver und kompetitiver, desto besser. Sie reguliert sich aber nicht selbst. Regulierungen wie der Minimallohn und Arbeitsstandards garantieren vielmehr ihre Stabilität.

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Die Konzernverantwortungsinitiative wird als radikal bezeichnet – zu Recht?
Es geht in der Initiative um Mindeststandards. Die kann man schlecht als radikal bezeichnen. Wir leben in einer globalisierten Welt, und es ist völlig normal, dass die Rechte von multinationalen Firmen mit Verantwortung einhergehen.

«Ich gehe nicht davon aus, dass die Schweiz mit Klagen überflutet würde.»

Nicolas Bueno

Wo stehen andere europäische Länder in dieser Frage?
International setzt sich die Auffassung durch, dass multinationale Firmen stärker in die Verantwortung genommen werden sollen. Ein 2017 verabschiedetes Gesetz in Frankreich ist umfangreicher als die Konzernverantwortungsinitiative. Die Niederlande haben ein spezifisches Gesetz zur Kinderarbeit in der Lieferkette. Länder wie Kanada oder Grossbritannien wollen die Haftung von Grosskonzernen nicht per Gesetz, sondern durch wegweisende Gerichtsurteile regeln. Ohne Gesetz werden wir in der Schweiz auch diesen Weg gehen. Das würde aber für die Firmen wie auch für die Kläger zu einer grossen Unsicherheit führen.


Wird die Schweiz von Klagen überflutet, wenn die Initiative angenommen wird?
Das würde bedeuten, dass unsere Firmen sehr häufig Menschenrechte verletzen – davon gehe ich nicht aus. Zudem gäbe es für Kläger auch nach der Annahme noch grosse Hürden. Als es nach einem Brand in einer pakistanischen Fabrik, die den Textildiscounter Kik beliefert hat, 250 Tote gab, kam es in Deutschland, das ein vergleichbares Rechtssystem wie die Schweiz hat, zum Prozess: Weil individuelle Klagen teuer sind, haben nur vier Geschädigte prozessiert.


Um welche Schadenssumme geht es in einem solchen Fall?
Wenn ein Mensch gestorben ist, sind die entstandenen Kosten zu ersetzen. Falls andere Personen ihren Versorger verloren haben, so muss auch für diesen Schaden Ersatz geleistet werden. Zusätzlich kann der Richter den Angehörigen eine Genugtuung zusprechen. Sie ist in der Schweiz vom Fall abhängig, in der Regel beträgt sie zwischen 15'000 und 30'000 Franken. Für Fälle im Ausland wird der Richter die Höhe des Schadens und der Genugtuung gemäss ausländischem Recht bemessen, das meist weniger hohe Summen vorsieht.


Würde sich die Schweiz als juristische Kolonialmacht aufspielen, wenn sie über Zustände in indonesischen Firmen urteilen würde?
Wenn Konzerne Ressourcen im Ausland anzapfen, aber nicht für die Umweltverschmutzung haften wollen, ist das eine neue Form des alten Kolonialismus. Die Initiative steuert dagegen, indem sie die Grosskonzerne haftbar macht.


Sie sprechen von Grosskonzernen – aber die neue Regelung würde auch KMU betreffen.
In der Vorlage steht, es solle Rücksicht auf die Bedürfnisse von KMU genommen werden. Ich finde, diese sollten ausgeschlossen werden, sofern sie nicht in einem Risikobereich tätig sind.


Der Gegenvorschlag zur Initiative will die Firmen nur zur Berichterstattung verpflichten. Reicht das?
Selbstverpflichtung bewirkt leider wenig. Deshalb ist man zur Einschätzung gelangt, dass es mehr Regulierung braucht und es die Aufgabe der Staaten ist, diese durchzusetzen. In England trat 2015 zum Beispiel der «Modern Slavery Act» in Kraft. Seither müssen Firmen darüber Bericht erstatten, wie sie ausbeuterische Arbeit bei ihren globalen Aktivitäten eindämmen. Ein solches Gesetz ist letztlich zahnlos. Wenn eine Regelung wirken soll, braucht es einen Haftungsmechanismus oder Sanktionen.

Zur Person

Nicolas Bueno ist Jurist und Forscher an der Universität Zürich. Er ist spezialisiert auf zivilrechtliche Haftung und Menschenrechte und hat sich wissenschaftlich mit der Konzernverantwortungsinitiative befasst.

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