Eine Kurzbefragung genügt. Danach erhalten die meisten Schutzsuchenden aus der Ukraine den Status S. Aufwendige Asylverfahren? Gibts nicht mehr. Angesichts der vielen Geflüchteten steht schnelle, unbürokratische Hilfe im Zentrum. Doch genauso schnell und unbürokratisch werden einige weggewiesen – mit teils äusserst fragwürdigen Begründungen.

In der Theorie ist klar: Wer ohne ukrainischen Pass in der Ukraine gelebt hat, hat nur dann Anspruch auf den Schutzstatus S, wenn sie oder er eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für die Ukraine besitzt und nicht sicher und dauerhaft ins Heimatland zurückkehren kann.

In der Praxis wird die Einschränkung «sicher und dauerhaft» teils aber sehr fragwürdig ausgelegt. Das zeigt ein Fall Mutter mit Kind Weggewiesen statt beschützt , über den der Beobachter kürzlich berichtete. Er betrifft eine 40-jährige Russin und ihren zwölfjährigen Sohn. Sie lebten 13 Jahre in der Ukraine, bevor sie im Frühling in die Schweiz geflüchtet sind.

Beide haben die ukrainische Niederlassungsbewilligung. Trotzdem verweigerte ihnen das Staatssekretariat für Migration (SEM) nach einer kurzen Befragung den Schutzstatus S. Das Amt leitete auch kein ordentliches Asylverfahren ein, um den Fall genauer abzuklären, sondern ordnete direkt die Wegweisung der beiden nach Russland an.

Die Lage falsch eingeschätzt

Das SEM glaubte ihnen offenbar nicht, dass sie dort gefährdet sind. Dies, obwohl sich die Menschenrechtslage in Russland in den letzten Monaten dramatisch verschlechtert hat. Schon bei der leisesten Regimekritik drohen lange Gefängnisstrafen. Die Mutter und ihr Kind wehren sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Entscheid. Das Urteil war bis Redaktionsschluss noch hängig.

Weitere Recherchen des Beobachters zeigen nun: Das ist kein Einzelfall. Bis Ende September sind knapp 140 Beschwerden gegen Status-S-Entscheide des SEM eingegangen. Rund die Hälfte wurde bisher erledigt, acht Fälle wies das Bundesverwaltungsgericht ans SEM zurück, wie es auf Anfrage bekannt gibt. Zur Einordnung: Das SEM lehnte total gut 700 Gesuche für den Schutzstatus S ab und hiess knapp 63'000 gut.

Keine genauere Prüfung

In der Mehrheit der Beschwerden stützt das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsprechung des SEM. Es sind Fälle, bei denen die Menschen offensichtlich nicht in ihrer Sicherheit bedroht sind. Meist sind es Studierende, die in der Ukraine studierten und ein temporäres Aufenthaltsrecht besitzen. Sie wehren sich gegen die Wegweisung, weil ihnen im Heimatland wirtschaftliche Nachteile drohen.

Doch aus mehreren Urteilen geht hervor, dass trotz möglicher Gefährdung im Heimatland Wegweisungen angeordnet wurden – ohne dass die Situation genauer geprüft wurde. Etwa im Fall eines russischen Staatsbürgers mit dauerhafter ukrainischer Aufenthaltsbewilligung. Nach Kriegsausbruch flüchtete er mit seiner Mutter, einer Ukrainerin, in die Schweiz. In der Kurzbefragung gab er den Migrationsbeamten zu Protokoll, gegen das Putin-Regime zu sein und sich vor der Repression in Russland zu fürchten.

Dennoch ordnete das SEM die Wegweisung nach Russland an. Es würden weder die dort herrschende politische Situation noch andere Gründe gegen die Zumutbarkeit der Wegweisung sprechen, wird das SEM im Urteil zitiert.

Das Bundesverwaltungsgericht widerspricht dem SEM. Eine sichere Rückkehr sei nicht gewährleistet. In Russland drohten «willkürliche Anklagen und Verhaftungen». Das SEM hätte das Verfahren als ordentliches Asylverfahren fortsetzen und eine zusätzliche Anhörung zu den Asylgründen durchführen müssen, befand die Richterin.

1800 Gesuche musste das Migrations­amt pro Tag bearbeiten.

Eine ähnlich mangelhafte Abklärung der Gefährdung im Heimatland stellt das Gericht im Fall eines Sudanesen fest. Der Mann hatte in der Ukraine studiert und legte den Migrationsbeamten seine temporäre Aufenthaltsbewilligung vor. Er gab an, im Sudan nicht sicher zu sein. Konkret gebe es seit dem Militärputsch fast täglich Massendemonstrationen, die gewaltsam unterdrückt werden. Und da sein Dorf von einer Hungersnot betroffen sei, sei es ihm unmöglich, künftig weiter in der Ukraine zu studieren.

Abgeklärt wurde die mögliche Gefährdung offenbar in keiner Art und Weise, wie aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts klar hervorgeht. Es gebe keine ausreichende Grundlage, um zu beurteilen, ob der Beschwerdeführer in Sicherheit und dauerhaft in seinen Heimatstaat Sudan zurückkehren könne.

Das Protokoll der Kurzbefragung sei gerade einmal eineinhalb Seiten lang, so die Richterin. Zudem wurde der Mann nur auf Englisch befragt, obwohl er angab, nicht so gut Englisch zu sprechen, um sich vollständig ausdrücken zu können und auch die Gegenseite immer ganz zu verstehen.

Das Amt hält an seiner Praxis fest

Genau wegen solcher Fälle fordert die Schweizerische Flüchtlingshilfe, dass bei negativen Entscheiden automatisch ein Asylverfahren eingeleitet werden müsse, um eine mögliche Gefährdung der Geflüchteten genauer abzuklären.

Damit hatte der Beobachter das SEM am 9. August konfrontiert. Knapp einen Monat später antwortete das Amt: «Die unmittelbare Einleitung eines Asylverfahrens ist angesichts der aktuell hohen Auslastung der Bundesasylzentren zwingend zu vermeiden.» Ein Automatismus widerspreche zudem dem Grundgedanken des Gesetzgebers, der mit dem Schutzstatus S das Asylsystem entlasten wollte. Es sei abgewiesenen Schutzsuchenden zuzumuten, explizit um Asyl zu ersuchen. Zudem werde «jede Äusserung», mit der eine Person zu verstehen gebe, dass sie die Schweiz um Schutz ersucht, als Asylgesuch verstanden.

Genau das war aber in mehreren dem Beobachter vorliegenden Urteilen nicht der Fall.

Eine «Pionierleistung»

Dem SEM fehlte vielleicht einfach die Kapazität, um die Fälle besser abzuklären. Dem Beobachter schreibt es, die Ressourcen seien im Asylbereich zur Behandlung von rund 16'000 Asylgesuchen pro Jahr ausgerichtet. «Normalerweise wickeln wir monatlich bis gegen 1500 Asylgesuche ab. Im März und April verzeichneten wir bis 1800 Gesuche für den Schutzstatus S – pro Tag.»

Einblick in diese hektische Zeit gibt das SEM in einem aktuellen Artikel seines Mitarbeitermagazins. «Unsere Strukturen wie auch unsere Kolleginnen und Kollegen in den Bundesasylzentren waren angesichts der Anzahl von Schutzsuchenden im Nu völlig überlastet.» Mitarbeitende aus anderen Departementen halfen darum von April bis Anfang August notfallmässig aus – eine «Pionierleistung», wie es im Text heisst. Erstmalig in der Bundesverwaltung.

Doch es gibt Hinweise, dass diese Notfallübung mit Einbussen bei der Qualität verbunden war, auch wenn man betont, dass die sorgfältige Abklärung der Gesuche stets oberste Priorität habe. In einem Erlebnisbericht schildert ein Mitarbeiter, der normalerweise beim Bundesamt für Raumentwicklung arbeitet: «Ich habe null juristische Kenntnisse und habe gestaunt, wie selbständig ich arbeiten durfte und selbst Verfügungen erlassen konnte.»

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