Ja. Sie können trotz Arbeitslosigkeit Ihre Altersvorsorge weiter aufbauen. Solange Sie Arbeitslosentaggelder erhalten, sind Sie bei der Auffangeinrichtung der beruflichen Vorsorge gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert.

Auch wenn Sie keine Sparbeiträge in die zweite Säule mehr leisten, gelten Sie als aktiv versichert. Deshalb können Sie den sogenannten kleinen Beitrag in Ihre dritte Säule einzahlen. Aktuell beträgt dieser 7056 Franken. Den Steuerabzug Steuererklärung Das können Sie abziehen können Sie ebenfalls in dieser Höhe vornehmen. Mehr Geld einzuzahlen ist nicht erlaubt.

Kürzen müssten Sie den Beitrag nur, falls Ihre Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit und aus den Taggeldern dieses Jahres gesamthaft geringer wären als die zulässige maximale Einzahlung.

Sobald Sie ausgesteuert Ausgesteuert Wenn kein Arbeitslosengeld mehr kommt – wie weiter? sind, dürfen Sie keine weiteren Einzahlungen in die gebundene Vorsorge mehr leisten. Erst wenn Sie eine neue Arbeitsstelle haben, können Sie das Alterssparen fortsetzen.

Wie funktioniert die 3. Säule?

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Achtung: Seit 2023 können Erwerbstätige mit Pensionskasse maximal 7056 Franken pro Jahr in die Säule 3a einzahlen. Für Erwerbstätige ohne Pensionskasse beträgt der Maximalbetrag 35'280 Franken.
Quelle: Beobachter Bewegtbild
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