Rechtslexikon

Beschlagnahme


Veröffentlicht am 27. August 2025 - 10:43 Uhr

Teilen

Drucken

Merken

Artikel teilen

Unter einer Beschlagnahme versteht man die Sicherstellung eines Gegenstandes durch den Staat, ohne dass dessen Besitzer damit einverstanden ist. Den Begriff der Beschlagnahme findet sich in der Schweizer Rechtsordnung in erster Linie in der Strafprozessordnung. Dort ist geregelt, dass Gegenstände und Vermögenswerte einer beschuldigten Person oder einer Drittperson beschlagnahmt werden können, wenn die Gegenstände und Vermögenswerte voraussichtlich:

  • als Beweismittel gebraucht werden;
  • zur Sicherstellung von Verfahrenskosten, Geldstrafen, Bussen und Entschädigungen gebraucht werden;
  • den Geschädigten zurückzugeben sind;
  • oder einzuziehen sind.

Gewisse Gegenstände dürfen aber nicht beschlagnahmt werden. Darunter fallen u. a. Unterlagen aus dem Verkehr der beschuldigten Person mit ihrer Verteidigung oder persönliche Aufzeichnungen und Korrespondenz der beschuldigten Person, wenn ihr Interesse am Schutz der Persönlichkeit das Strafverfolgungsinteresse überwiegt.

Rechtsratgeber
Mehr zu Strafprozessordnung

Wer beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, sollte sich unweigerlich mit der Schweizer Strafprozessordnung vertraut machen. Der Beobachter erklärt Abonnentinnen und Abonnenten nicht nur diverse Fachbegriffe der Gerichtssprache, sondern bietet auch eine Checkliste zu Punkten an, die man generell beachten sollte, um in der Strafuntersuchung nicht unter die Räder zu kommen.