Rechtslexikon

Betreibung


Veröffentlicht am 27. Januar 2023 - 17:34 Uhr

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Das Betreibungsverfahren hat zum Ziel, eine Geldschuld mit staatlichem Zwang durchzusetzen. Eingeleitet wird die Betreibung auf das Begehren des Gläubigers: Dieser richtet sich mit dem Betreibungsbegehren an das Betreibungsamt und ersucht es, dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zuzustellen. Diesem Begehren kommt das Amt auch nach; zunächst muss der Gläubiger aber den Kostenvorschuss zahlen. Ob die Forderung zu Recht erhoben wurde, wird hingegen nicht geprüft.

In der Schweiz sind auch ungerechtfertigte Betreibungen möglich. Denn: Jeder kann jeden betreiben – auch aus blosser Schikane oder ganz ohne Grund. Immerhin ist der Schuldner dem nicht gänzlich ausgeliefert. Er kann Rechtsvorschlag erheben, um das Betreibungsverfahren zumindest vorübergehend zu stoppen.

Rechtsratgeber
Merkblatt «Betreibung»

Beobachter-Mitglieder erhalten mit dem Merkblatt «Betreibung» nicht nur Infos, wie sie sich gegen eine ungerechtfertigte Betreibung wehren können, sondern auch wie das Verfahren generell abläuft.