Rechtslexikon

Beweis


Veröffentlicht am 3. August 2017 - 16:30 Uhr

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Ein Beweis ist der eindeutige Beleg dafür, dass etwas so ist, wie man geglaubt oder angenommen hat. In der Rechtssprache nennt man diese Belege Beweismittel. Mit den Beweismitteln soll das Gericht von der Wahrheit einer behaupteten Tatsache überzeugt werden. Welche Beweismittel zugelassen sind und wer welche Tatsachen beweisen muss, hängt vom Rechtsgebiet ab.

In der Schweiz müssen die Gerichte die Beweismittel nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung umfassend und pflichtgemäss würdigen. Es gibt keine starren Regeln, die dem Gericht vorschreiben, wie ein gültiger Beweis zustande kommt und welchen Wert die einzelnen Beweismittel zueinander haben. Das Gericht hat die Beweise aufgrund von Denk- und Naturgesetzen, Erfahrungswissen et cetera zu werten und zu gewichten und darf Zweifel nicht unterdrücken. Zweifel müssen weitgehend ausgeräumt werden können, sonst kann der Beweis nicht als erbracht gelten. Auch Indizien und das Verhalten einer Partei im Prozess können in die Beweiswürdigung einbezogen werden.

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