De lege ferenda
Veröffentlicht am 27. August 2025 - 10:53 Uhr
«De lege ferenda» ist ein lateinischer Ausdruck und bedeutet «nach zukünftigem Recht», bzw. «wie das Recht zukünftig sein sollte». Der Gegenbegriff dazu ist «de lege lata», was so viel bedeutet wie «nach geltendem Recht». Ein Beispiel: De lege lata zahlen verheiratete Paare mehr Steuern als nicht verheiratete Paare. De lege ferenda sollten verheiratete Paare aber nicht mehr Steuern bezahlen als unverheiratete Paare.
Einige Kantone ermöglichen ein sogenanntes Splitting, bei dem das Einkommen der Verheirateten zwar zusammengerechnet, aber schliesslich zu einem tieferen Tarif besteuert wird. Beobachter-Abonnentinnen und -Abonnenten erfahren in der Checkliste «Steuersplitting in den Kantonen», wie die Regelung in ihrem Kanton aussieht.