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Dispens
Dispens
Von Beobachter-Beratungsteam
Veröffentlicht am 04.08.2017
Veröffentlicht am 04.08.2017
Unter einem Dispens ist die Befreiung von einer Pflicht zu verstehen. Wer dispensiert wird, der wird von einem generell geltenden Verbot befreit. Die Person erhält also ausnahmsweise eine Genehmigung für ein bestimmtes Vorhaben. In der Rechtssprache wird der Begriff heute jedoch selten verwendet. Eher ist von einer Ausnahmebewilligung die Rede, zum Beispiel im Baurecht.
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