Rechtslexikon

Ex ante


Veröffentlicht am 27. August 2025 - 11:24 Uhr

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Von «ex ante» sprechen Juristen, wenn sie eine Situation aus früherer Sicht beurteilen. Sie versetzen sich dabei in einen früheren Zeitpunkt zurück und beurteilen einen gewissen Vorgang von da aus. Alles, was sich später ereignete, wird ausser Acht gelassen.

Zum Beurteilungszeitpunkt waren diese Vorgänge ja noch gar nicht bekannt. Dem Begriff «ex ante» steht der Ausdruck «ex post» gegenüber. Dieser heisst übersetzt «aus danach» und bezieht sich dementsprechend auf eine Beurteilung aus nachträglicher Perspektive.