Rechtslexikon

Ratio legis


Veröffentlicht am 2. September 2025 - 10:38 Uhr

Teilen

Drucken

Merken

Artikel teilen

Der lateinische Ausdruck «ratio legis» meint übersetzt «Sinn des Gesetzes». Wer nach der ratio legis fragt, möchte wissen, welchen Zweck eine Rechtsvorschrift verfolgt.

Da die einzelnen Bestimmungen in einem Gesetz oft sehr allgemein und offen formuliert sind, geben sie selten eine eindeutige Antwort auf eine Frage, die sich in einem konkreten Einzelfall stellt. Deshalb müssen Juristen die Rechtsnormen manchmal auslegen. Im Rahmen dieser Auslegung wird unter anderem geprüft, welcher Hauptgedanken dem Gesetz zugrunde liegt. Diese Auslegungsmethode wird «teleologische Auslegung» genannt. Es gibt aber noch eine ganze Reihe von anderen Methoden, Gesetzesbestimmungen auf den Zahn zu fühlen, um eine einzelfallgerechte Antwort zu bekommen. Man spricht in diesem Zusammenhang von Methodenpluralismus.

Rechtsratgeber
Mehr zu Gerichtsinstanzen

Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, verlieren juristische Laien schnell den Überblick, welche Behörden und gerichtliche Instanzen für ihren Fall zuständig sind. Beobachter-Abonnentinnen und ‑Abonnenten erhalten hierzu einen praktischen Überblick und erfahren ausserdem, woran man allgemein denken sollte, bevor man sich auf einen Rechtsstreit einlässt.