Rechtslexikon

Retentionsrecht


Veröffentlicht am 7. August 2017 - 09:06 Uhr

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Das Wort Retention stammt vom lateinischen «retenere», was so viel heisst wie «zurückbehalten». Wenn der Gläubiger einer Forderung ein sogenanntes Retentionsrecht hat, dann darf er zur Sicherung seiner Forderung eine ihm vom Schuldner überlassene Sache zurückbehalten. Wenn der Schuldner nicht leistet, darf der Gläubiger die Sache zur Deckung seiner Forderung verwerten. Die Forderung des Gläubigers muss aber fällig sein, und zwischen seiner Forderung und der Retentionssache muss ein innerer Zusammenhang bestehen.

Ein Beispiel: Bringt man sein Auto zur Reparatur in die Werkstatt und zahlt danach die Rechnung nicht, hat der Garagist ein Retentionsrecht. An nicht verwertbaren Sachen (wie zum Beispiel Briefen, Ausweisen, Krankengeschichten, Röntgenbildern, Gerichtsakten) kann überhaupt kein Retentionsrecht ausgeübt werden. Das Retentionsrecht ist im Zivilgesetzbuch geregelt.

Lesen Sie mehr in unserem Inhalt zum Retentionsrecht und ob Gegenstände des Arbeitgebers zurückbehalten werden dürfen.