Rechtslexikon

Forderung


Veröffentlicht am 4. August 2017 - 13:52 Uhr

Teilen

Drucken

Merken

Artikel teilen

Eine Forderung ist ein einklagbares Recht auf Leistung – vom Gläubiger aus gesehen. Vom Schuldner aus gesehen, handelt es sich um eine Schuld. Forderung und Schuld beschreiben also denselben Sachverhalt aus verschiedenen Sichtweisen: ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Parteien, von denen eine gegenüber der anderen eine Forderung hat. Ein solches Rechtsverhältnis nennt sich auch Obligation, wovon sich der Begriff Obligationenrecht ableitet.

In erster Linie entsteht eine Forderung durch Vertrag, durch unerlaubte Handlung oder durch ungerechtfertigte Bereicherung.

Ist eine bestimmte Forderung fällig, so hat der Gläubiger gegenüber dem Schuldner einen Anspruch auf die Leistung, den er nötigenfalls gerichtlich durchsetzen kann. So kann zum Beispiel der Verkäufer eines Buches vom Käufer den vereinbarten Kaufpreis einfordern.

Rechtsratgeber
Mehr zu Betreibung

In der Schweiz kann jeder eine Betreibung einleiten, egal ob eine Forderung besteht oder nicht. Wie wehrt man sich da gegen einen ungerechtfertigten Zahlungsbefehl? Und: Darf das Inkassobüro zusätzliche Spesen erheben? Beobachter-Mitglieder erhalten Rat mit Vertragsvorlagen, Checklisten und mehr.