Forderung

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Veröffentlicht am 4. August 2017 - 13:52 Uhr

Eine Forderung ist ein einklagbares Recht auf Leistung – vom Gläubiger aus gesehen. Vom Schuldner aus gesehen, handelt es sich um eine Schuld. Forderung und Schuld beschreiben also denselben Sachverhalt aus verschiedenen Sichtweisen: ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Parteien, von denen eine gegenüber der anderen eine Forderung hat. Ein solches Rechtsverhältnis nennt sich auch Obligation, wovon sich der Begriff Obligationenrecht ableitet.

In erster Linie entsteht eine Forderung durch Vertrag, durch unerlaubte Handlung oder durch ungerechtfertigte Bereicherung.

Ist eine bestimmte Forderung fällig, so hat der Gläubiger gegenüber dem Schuldner einen Anspruch auf die Leistung, den er nötigenfalls gerichtlich durchsetzen kann. So kann zum Beispiel der Verkäufer eines Buches vom Käufer den vereinbarten Kaufpreis einfordern.

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