Rechtslexikon
Status quo
Beobachter-Beratungsteam
Veröffentlicht am 2. September 2025 - 10:40 Uhr
Der lateinische Ausdruck «Status quo» bezeichnet den aktuellen, bestehenden Zustand. Ist in einem juristischen Kontext vom Status quo die Rede, geht es um den gegenwärtigen Rechtszustand. Der vorige Zustand – also der Zustand vor dem Status quo – wird «Status quo ante» genannt.
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