Rechtslexikon

Untreue


Veröffentlicht am 29. August 2017 - 11:38 Uhr

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Als Untreue wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein Vertrauensbruch in einer Beziehung bezeichnet. Bei der Treue handelt es sich um eine moralisch und ethisch begründete Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, insbesondere im emotionalen Bereich eines Liebespaares.

Wann Untreue beginnt, hängt von den betroffenen Personen ab und den gemeinsamen Werten, welche sie für ihre Beziehung aufstellen. In der Regel werden sexuelle Kontakte zu Drittpersonen als klarer Fall von Untreue angesehen. Aber auch bei einem intensiven geistigen Austausch ohne Sex kann sich eine Person betrogen fühlen.

So oder so hat Untreue heute keine rechtlichen Auswirkungen mehr. Wer Schuld am Scheitern einer Ehe hat, ist bei der Trennung oder Scheidung Scheidungsrecht Schweiz Der Scheidungsratgeber für Ihre Rechte kein Thema mehr. Im deutschen Strafgesetz hingegen stellt die Untreue einen Tatbestand aus dem Bereich der Vermögensdelikte dar. Es entspricht dem schweizerischen Straftatbestand der Veruntreuung.

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