Verbraucherschutz

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Veröffentlicht am 29. August 2017 - 12:01 Uhr

Der Verbraucherschutz umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sind, Verbraucher in ihren Alltagsgeschäften zu befähigen, umsichtige Einkaufsentscheide zu fällen und sie vor der Übermacht der Anbieter zu schützen. In der Schweiz spricht man vom Konsumentenschutz und anstelle von Verbrauchern von Konsumentinnen und Konsumenten.

Während im Ausland Verbraucherschutzorganisationen oft wesentlich vom Staat unterstützt werden, sind es in der Schweiz private Organisationen, welche die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit vertreten. Sie finanzieren ihre Tätigkeit zu einem grossen Teil selber – sei es durch Mitgliederbeiträge, Spenden oder ihre Publikationen. In der Deutschschweiz sind die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und das Konsumentenforum Schweiz (KF) aktiv. In der Romandie die Fédération romande des consommateurs (FRC) und im Tessin die Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana (ACSI). Die FRC gibt als einzige dieser Organisationen eine monatliche Zeitschrift heraus: das inseratefreie Heft «Mieux choisir».

Diese Konsumentenschutzorganisationen sind in verschiedenen Bereichen tätig: Sie lobbyieren auf politischer Ebene im Interesse der Konsumenten, zum Beispiel bei der Ausarbeitung von Gesetzen. Sie informieren Konsumentinnen und Konsumenten über konsumentenrelevante Themen (vom Duschgel bis zur Krankenkassenprämie, vom Onlinehandel bis zu Werbesperren). Und sie unterhalten (teilweise) auch Beratungsstellen, wo sich Konsumentinnen und Konsumenten beraten lassen können. Zudem sind sie in zahlreichen selbstregulierenden Organisationen aktiv, zum Beispiel in der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Textilreinigungsbranche oder in der Schweizerischen Kommission für die Lauterkeit in der Werbung.

Auf Bundesebene besteht die ausserparlamentarische Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK), die den Bundesrat bei Anliegen berät, welche die Konsumenten betreffen. Diese Kommission wird vom Bundesrat bestellt. Ihr Sekretariat führt das Büro für Konsumentenfragen (BFK), das innerhalb der Bundesverwaltung die Interessen der Konsumenten vertritt. Ausserdem vergibt das BFK die Finanzhilfen an die Konsumentenorganisationen und vollzieht die Kontrolle der Holzdeklaration.

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