Rechtslexikon

Verwahrung


Veröffentlicht am 29. August 2017 - 13:38 Uhr

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Das Strafrecht sieht als Folge eines Delikts verschiedene Strafen und Massnahmen vor. Die wohl härteste Massnahme ist die lebenslängliche Verwahrung. Sie wird angeordnet für extrem gefährliche und nicht therapierbare Täter. Eine Entlassung kommt nur in Betracht, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass der Täter so behandelt werden kann, dass er keine Gefahr für die Öffentlichkeit mehr darstellt.

Für die gewöhnliche Verwahrung – also die nicht lebenslängliche – genügen eine schwere Straftat und die Aussicht, dass aufgrund der Persönlichkeit des Täters oder einer psychischen Störung mit weiteren Taten dieser Art zu rechnen ist. Sobald zu erwarten ist, dass sich der Täter in Freiheit bewährt, wird er bedingt aus der Verwahrung entlassen. Das wird erstmals nach zwei Jahren und danach mindestens einmal jährlich überprüft.

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