Rechtslexikon

Verwaltungsgericht


Veröffentlicht am 29. August 2017 - 13:41 Uhr

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Verwaltungsgerichte entscheiden über verwaltungsrechtliche Streitigkeiten. Meistens urteilt ein Verwaltungsgericht als zweite oder dritte Instanz: Es entscheidet über eine Verfügung oder einen Beschwerde- oder Einspracheentscheid einer Vorinstanz, die mit Beschwerde ans Verwaltungsgericht weitergezogen wurde.

Das Verwaltungsgericht beurteilt auch verwaltungsrechtliche Klagen. Meistens werden damit vermögensrechtliche Ansprüche geltend gemacht, etwa Besoldungsansprüche von Staatspersonal oder Ansprüche aus Staatshaftung oder verwaltungsrechtlichen Verträgen. Verwaltungsgerichte sind gegenüber den übrigen Verwaltungsbehörden unabhängig.

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