Rechtslexikon

Wehrpflicht


Veröffentlicht am 29. August 2017 - 14:46 Uhr

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Als Wehrpflicht wird die Pflicht eines Staatsbürgers bezeichnet, seinem Land zu dienen, meist im Militär, aber auch im polizeilichen Bereich oder im Katastrophenschutz. Die Wehrpflicht wird von der Europäischen Menschenrechtskonvention ausdrücklich vom Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit ausgenommen.

Neben der Schweiz kennen in Europa nur noch Dänemark, Norwegen, Finnland, Estland, Griechenland, Zypern, Moldawien, Österreich, die Ukraine, Weissrussland, Russland und die Türkei die Wehrpflicht. Die meisten anderen Länder haben eine Berufsarmee.

In der Schweiz sind nur Männer wehrpflichtig. Frauen können freiwillig Militärdienst leisten. Dienstpflichtige, die weder Militär noch Zivildienst leisten, müssen Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen. Wer Zivilschutz leistet, muss diese Abgabe ebenfalls bezahlen, wobei sie je nach Anzahl geleisteter Tage reduziert wird.

Rechtsratgeber
Merkblatt «Wehrpflichtersatzabgabe»

Wer muss eine Wehrpflichtersatzabgabe entrichten? Zahlt auch, wer eine IV-Rente erhält? Und wie wird überhaupt die Abgabe berechnet? Im Merkblatt «Wehrpflichtersatzabgabe» erfahren Beobachter-Mitglieder alles rund um ihre Pflicht sowie zu den Zahlungserleichterungen.