Die Reform findet ihren Niederschlag in der Lehrabschlussprüfung: Sie besteht neu aus einem betrieblichen und einem schulischen Teil, wobei die angehenden Kaufleute beide Teile bestehen müssen. Für den betrieblichen Teil zählen die Noten für die Arbeits- und die Lernsituationen sowie für die Prozesseinheiten zu 50 Prozent. Diese Noten hat der eigene Lehrmeister erteilt. Die anderen 50 Prozent resultieren aus Prüfungen. Dazu kommt die Abschlussprüfung an der Handelsschule des Kaufmännischen Verbands.