Seit die Kinder volljährig sind, bezahlt der Vater keine Alimente mehr. Und weil sie auf Kurzarbeit ist, fehlt es Sandra Wirz* finanziell an allen Ecken und Enden. Den letzten Mietzins brachte sie einfach nicht zusammen, obwohl nur noch Hörnli und Spiegeleier auf den Tisch kommen. 

Deshalb stellte sie ein Gesuch um Unterstützung bei der Stiftung SOS Beobachter, das bewilligt wurde.

Aber nicht nur das: SOS Beobachter informierte Sandra Wirz, dass die Unterhaltspflicht des Vaters bei Volljährigkeit der Kinder nicht aufhört – sondern erst, wenn eine angemessene Ausbildung beendet ist. 

«So lieb, dass Sie sich Zeit genommen haben, mich über meine Rechte aufzuklären. Geld ist nicht alles, aber finanzielle Probleme können schlaflose Nächte bereiten», schrieb Sandra Wirz zum Dank an die Stiftung. Nun kann sie wieder etwas beruhigter schlafen.