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  • in welchen Kantonen Erbschaftssteuern anfallen und wenn ja, für welche Personengruppen.
  • in welchen Fällen Autokosten für die Fahrt zur Arbeit steuerlich abziehbar sind.
  • ob man die Ausgaben für Lottospiele, Autoleasing oder Velo von den Steuern abziehen darf.
  • welche Renovationen bei Liegenschaften abgezogen werden können und welche nicht.

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wie Altersvorsorge
: Gelder, die in Einrichtungen der Säule 3a einbezahlt werden, können vom Einkommen abgezogen werden. Der maximal abziehbare Betrag beläuft sich auf 7056 Franken für Angestellte mit einer Pensionskasse, solche ohne Anschluss (zum Beispiel Selbständige) dürfen 20 Prozent des Einkommens, aber maximal 35'280 Franken einzahlen (Stand 1.1.2023). Beim Bezug muss das Geld dann zu einem Sondersatz versteuert werden (siehe Guider-Merkblatt «Tarife für Kapitalauszahlungen aus Vorsorge»). Steuertechnisch lohnt sich die Einzahlung in die Säule 3a, der steuerfreie Zins ist höher als auf dem Sparkonto.