Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.

Zum Beispiel, welche Verjährungsfristen bei wichtigen Dokumenten gelten.

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Papierkram ist lästig. Ich schmeisse nach der Steuererklärung alles weg.

Das ist keine gute Idee.

Wichtige Belege sollte man für eine bestimmte Zeit aufbewahren. Es gibt auch solche, die gar nicht für den Papierkorb bestimmt sind.

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Was muss ich aufbewahren?

Entscheidend für die Aufbewahrung sind die Verjährungsfristen – und die sind verschieden. Darum ist es am einfachsten, Quittungen und Belege zehn Jahre lang aufzubewahren. Danach sind die meisten Forderungen verjährt.

Für Unternehmen ist es noch strenger: Hier bestimmt das Gesetz, dass zum Beispiel Buchungsbelege, Verträge oder Lohnakten mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden müssen.

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Was sollte ich gar nicht entsorgen?

Bestimmte Papiere sollte man nie fortwerfen, zum Beispiel

  • Belege für den Kontostand zur Zeit der Heirat
  • Pensionskassenunterlagen
  • Belege für ausbezahlte Erbschaften und Schenkungen
  • Quittungen von grösseren, teureren Anschaffungen – als Beleg für die Hausratversicherung in einem Schadenfall
  • Eigenheimbesitzer: Quittungen von grösseren Reparaturen, um beim Verkauf wertvermehrende Investitionen geltend machen und damit die Grundstückgewinnsteuer senken zu können.

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Gibt es eine Checkliste, die ich benutzen kann?

Ja. Umfassende Informationen bietet unsere Checkliste zu den Aufbewahrungsfristen.

Und der Beobachter-Artikel «So sorgen Sie papierlos für Ordnung» erklärt, welche Dokumente man digital aufbewahren kann.

So viel für heute

Wir wünschen gutes Ausmisten.

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