Wer in einer gängigen Internetsuchmaschine «PPC» oder «PPC Immoservice» eingibt, wird überhäuft mit negativen Erfahrungsberichten verärgerter Automobilisten. Diese Firma überwacht private Parkplätze im Auftrag der Grundeigentümer und treibt auf zweifelhafte Weise Umtriebsentschädigungen ein.

Beobachter-Expertin Rosmarie Naef erklärt, wann und wie sich Betroffene wehren sollten – in der neuen Ausgabe «Ein Fall für SRF 3 – Recht verdrehte Rechtsfälle».

Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema:

  1. Private Grundeigentümer dürfen keine Parkbussen verteilen. Für falsches oder illegales Parkieren auf Privatgrund ist die Polizei nicht zuständig. Ausnahme: Auf dem Grundstück steht eine Tafel mit einem richterlichen Verbot. In diesem Fall kann der Eigentümer Strafanzeige erstatten.
  2. Statt Strafanzeige zu erstatten, verlangen Private von Parksündern oft eine Umtriebsentschädigung. Steht eine richterliche Verbotstafel auf dem Grundstück und ist die Forderung nicht überrissen, sollte man sie zahlen, denn ein Strafverfahren kommt einen in aller Regel teurer zu stehen. (siehe Bundesgerichtsentscheid zur Umtriebsentschädigung: BGE 6S.77/2003 vom 06.01.2004)
  3. Wer illegal parkiert, riskiert gar abgeschleppt zu werden. Die vom Grundeigentümer vorgeschossenen Kosten fürs Abschleppen muss der Fahrzeughalter aber nur dann übernehmen, wenn das Abschleppen verhältnismässig war. Wem ein Gericht im Streitfall Recht gibt, hängt also letztlich von den konkreten Umständen ab.

Hinweis: Auch das Radioteam vom Beobachter braucht eine Sommerpause. Die nächste Sendung von «Ein Fall für SRF 3» erscheint am Mittwoch, 17. August, um 10:10 Uhr.