Irrtum 1: Berufsfahrer kommen ungeschoren davon
Der Fall: Der Lastwagenchauffeur Werner K. wird an einem Freitagabend auf der Fahrt nach Hause mit seinem Privatauto von der Polizei angehalten und zur Alkoholkontrolle aufgefordert. Dummerweise hat er in seiner Stammbeiz nach getaner Arbeit mit den Kollegen noch auf den Feierabend angestossen. Der Test mit dem Atem-Alkoholmessgerät zeigt prompt 0,5 Milligramm pro Liter an. Die deswegen angeordnete Blutprobe bestätigt diesen Befund. Das Strassenverkehrsamt kündigt einen Ausweisentzug für drei Monate an.
Die Annahme: Werner K. ist überzeugt, dass er darum herumkommt, seinen Ausweis abgeben zu müssen – schliesslich ist er ja Berufsfahrer: «Wenn ich wegen des Entzugs meinen Job verlieren würde, muss ich das Billett sicher nicht abgeben.»