Dass er zu schnell über die Zürcher Bellerivestrasse fuhr, sieht der Walliser Stephane Lanz ein. Nicht aber, dass er für das «Nichttragen des Sicherheitsgurtes» 60 Franken zahlen soll.

Lanz hat einen Dispens und darf deshalb unangeschnallt Auto fahren. Diesen schickte er der Stadtpolizei mit der Bitte, die Höhe der Busse zu senken. Doch die lehnte ab. Denn das Dokument von 2006 weise kein Ablaufdatum auf und sei nicht aktuell genug.

«Einen Dispens mit Enddatum von mir zu verlangen, ist, wie einen Blinden zu fragen, wann er wieder sehen kann», sagt Lanz. Der 54-Jährige leidet an den psychischen Folgen eines schweren Militärunfalls. Er war mit einem Fahrzeug gegen einen Fels gefahren, um einem Falschfahrer auszuweichen. Beim Aufprall drückte ihn der Gurt auf den Metallrahmen des Fahrersitzes. Lanz erlitt einen Schock. Erst nach Monaten konnte er wieder gehen. Seither falle er in Panik, wenn er sich anschnallen müsse.

Frage der Auslegung?

Die Stadtpolizei Zürich aber verweist auf die Verkehrsregelnverordnung. Die sage nichts über die Gültigkeitsdauer von Gurtentragedispensen in der Schweiz und sei darum «auslegungsbedürftig».

Sie fordert das Dokument mit einem Ablaufdatum, weil der Kanton Zürich für Auslandsfahrten nur zeitlich begrenzte Dispensen ausstellt. Das muss er, weil Dispensen für In- und Auslandsfahrten unterschiedlich reguliert sind. Der Kanton Zürich orientiert sich dabei an einer EU-Richtlinie, die ein Ablaufdatum auf Dispensen vorschreibt. Zudem sei Lanz’ Dispens schon 15-jährig, und ärztliche Atteste auf Lebenszeit seien nicht im Sinne des Gesetzgebers.

Andere Meinung

Die Begründung ist laut Beobachter-Expertinnen nicht wasserdicht. Die Verkehrsregelnverordnung sei keineswegs auslegebedürftig. Sie unterscheide klar zwischen Dispensen für Fahrten im In- und im Ausland. Auf Dispensen für Inlandfahrten sei kein Enddatum verlangt. Darum hätte die Zürcher Polizei den Dispens akzeptieren müssen.

Obwohl im Recht, bestellte Lanz einen neuen Dispens mit Ablaufdatum bei seinem Psychiater, erhielt ihn aber nicht vor Ende der Zahlungsfrist. Zähneknirschend überwies er das Geld. «Ich zahlte nur, damit keine höheren Verfahrenskosten anfallen. Ich bin mir keiner Schuld bewusst, weil es für die Forderung der Polizei keine Gesetzesgrundlage gibt», sagt er. In den Kantonen Baselland und Freiburg sei er auch schon in die Radarfalle getappt. «Dort wurde mein Dispens jeweils problemlos akzeptiert.»

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