Wie jeden Morgen fuhr Silvia Baur (Name geändert) mit dem Auto zur Arbeit ins Zürcher Enge-Quartier. An diesem Dienstag gegen neun Uhr fand sie die kleine Strasse mit der blauen Parkzone gesäumt von Halteverbotsschildern vor: im oberen Teil geltend «ab Mittwoch, 6.00 Uhr», weiter unten – belegt von einem Umzugswagen – «ab Dienstag, 6.00 Uhr». Also parkierte sie im oberen Abschnitt, wo andere Wagen standen. Doch obwohl die Sperrung erst auf den nächsten Tag angekündigt war, waren am Abend alle Autos abgeschleppt worden – auch ihres.

Bei der Verkehrspolizei Zürich konnte die Verwirrung nicht geklärt werden. Im Gegenteil: «Dem Dienst habenden Polizisten waren die Umstände so unverständlich wie mir», erzählt Baur. «Er konnte auch nicht ausschliessen, dass die Schilder kurzfristig umgestellt worden waren.»

Trotz der unklaren Sachlage erhielt die junge Frau eine Ordnungsbusse über 120 Franken samt 425-fränkiger Kostenrechnung für Ausrücken der Polizei, Abschleppen und Einstellen des Autos. Um sich zu wehren, hätte Silvia Baur die Zahlungsfrist für die Busse verstreichen lassen können. Sie wollte aber erst ihre Aussichten abklären. «Bei der Verkehrspolizei riet man mir, die Ordnungsbusse zu bezahlen, weil ja der büssende Polizist als Zeuge vorhanden sei.» Sie bezahlte die Rechnungen zähneknirschend.

Keine öffentliche Ausschreibung nötig
Temporäre Parkverbote gehören vor allem in Städten zum Strassenbild. Mal werden sie bei einer kurzfristigen Baustelle eingesetzt, mal bei der Anlieferung von Heizöl oder Möbeln, mal brauchts Platz für ein Strassenfest. Im Gegensatz zu ständigen Verkehrsanordnungen bedürfen sie keiner öffentlichen Ausschreibung und können rasch und unkompliziert errichtet werden.

Unerfreulich ist es, wenn dabei ein Auto verschwindet und eine Busse ins Haus steht. Silvia Baur bekam ihr Fahrzeug immerhin am gleichen Abend zurück. Zwar wurde zunächst verlangt, sie müsse vorher die Abschleppkosten begleichen, doch dagegen wehrte sie sich erfolgreich.

Hätte sie die Busse nicht akzeptiert, hätte sie es gegen die Zeugenaussagen des büssenden Polizisten und allenfalls des die Signale aufstellenden Beamten schwer gehabt: Die Gerichte bescheinigen Polizisten in der Regel erhöhte Glaubwürdigkeit.

Vielerorts können auch Private mobile Schilder aufstellen. Max Morgenthaler von der Kantonspolizei Basel-Stadt: «Die Bezüger erhalten ein Formular, auf dem sie im Parkverbot abgestellte Fahrzeuge notieren müssen.» Dieselbe Praxis kennen Bern und Zürich. Heinz Weber von der Stadtpolizei Bern: «Das korrekt ausgefüllte und fristgerecht zurückgefaxte Formular wird mit im Parkverbot stehenden Fahrzeugen verglichen. Autos, die vor den Schildern dort standen, werden ohne Kostenfolge verschoben.» Ein korrekt Parkierender braucht sich also im Normalfall nicht vor der Rückkehr aus den Ferien zu fürchten.

Ausnahmen bestätigen die Regel. Als Michael Müller (Name geändert) nach fünftägiger Abwesenheit nach Hause kam, war sein Auto verschwunden. Stattdessen schlug auf dem Parkplatz ein Zirkus seine Zelte auf. Rösle musste 40 Franken Busse plus weitere Kosten bezahlen.

Regeln für temporäre Verbote

  • In der Regel können Parkverbotssignale bei Polizeiposten respektive bei der Gemeindeverwaltung gegen Gebühr beantragt werden.
  • Die Signale müssen in der Regel – je nach Gemeinde – mindestens 48 Stunden bis fünf Tage vor der Sperrung aufgestellt werden.
  • Die Verbote gelten maximal acht Tage.
  • Wenn Private die Schilder aufstellen, muss üblicherweise ein Formular mit dem Standort der Signale und den parkierten Autos zuhanden der Polizei ausgefüllt werden.
  • Nur wenn ein solches Parkverbot existiert, kann die Polizei büssen und abschleppen. Das Besetzen von Parkflächen mit Kisten und dergleichen ist unzulässig.

Buchtipp

Daniel Leiser: «Meine Rechte im Strassenverkehr»; Beobachter-Buchverlag, 34 Franken; Telefon 043 444 53 07