Irrtum 1: Berufsfahrer kommen ungeschoren davon

Der Fall: Der Lastwagenchauffeur Werner K. wird an einem Freitagabend auf der Fahrt nach Hause mit seinem Privatauto von der Polizei angehalten und zur Alkoholkontrolle aufgefordert. Dummerweise hat er in seiner Stammbeiz nach getaner Arbeit mit den Kollegen noch auf den Feierabend angestossen. Der Test mit dem Atem-Alkoholmessgerät Neue Alkoholmessgeräte Doch weniger hilfreich als erwartet? zeigt prompt 0,5 Milligramm pro Liter an. Die deswegen angeordnete Blutprobe bestätigt diesen Befund. Das Strassenverkehrsamt kündigt einen Ausweisentzug für drei Monate an.