Schwerpunkt des Strassenverkehrsrechts bilden die Verkehrsregeln wie zum Beispiel die Vorschriften über die angemessene Geschwindigkeit, das Beherrschen des Fahrzeugs, das Fahren in fahrfähigem Zustand sowie die Signale und Markierungen. Diese Verkehrsregeln gelten für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die auf öffentlichen Strassen unterwegs sind. Doch aufgepasst: Öffentlich ist eine Strasse möglicherweise auch dann, wenn sie in Privatbesitz ist. Dies ist der Fall, wenn die Strasse einem unbestimmten Personenkreis zur Verfügung steht. Zum Beispiel: Eine Quartierstrasse, die im Eigentum der Anwohner steht, gilt gemäss Strassenverkehrsgesetz als öffentliche Strasse, wenn sie von Besuchern, Lieferanten und so weiter befahren werden darf. Ein anderer Fall ist eine private Zufahrt zu einem Einfamilienhaus, die durch ein Tor abgesperrt ist und nur von den Hausbewohnern befahren werden darf. Sie gilt laut Strassenverkehrsgesetz als nichtöffentliche Strasse, die ausschliesslich dem privaten Gebrauch dient.