Um die Antwort gleich vorwegzunehmen: Sie haben kaum eine Chance, um den Ausweisentzug herumzukommen, selbst wenn dadurch Ihre Arbeitsstelle gefährdet ist. Warum? Gestützt auf das Strassenverkehrsgesetz, kann das zuständige Amt den Führerausweis entziehen, wenn ein Lenker Verkehrsregeln verletzt und dadurch den Verkehr gefährdet oder andere belästigt hat. In leichten Fällen kann es das Amt mit einer Verwarnung bewenden lassen. Kein Pardon darf die Behörde gegenüber Lenkerinnen und Lenkern zeigen, die den Verkehr in schwerer Weise gefährdet haben, alkoholisiert gefahren sind, Fahrerflucht begangen oder eine Blutprobe vereitelt haben.

Eine Verwarnung ist nur bei leichtem Verschulden und ungetrübtem automobilistischem Leumund möglich. Hingegen kommt es nicht darauf an, ob der fehlbare Lenker beruflich aufs Permis angewiesen ist. Dieser Umstand kann nur bei der Festsetzung der Entzugsdauer berücksichtigt werden. So hat das Bundesgericht bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge den Lastwagenchauffeur verwarnt, weil er bei seinem Fahrmanöver alle zumutbaren Vorsichtsmassnahmen getroffen hatte und zudem einen lupenreinen Auszug aus dem Administrativmassnahmen-Register vorweisen konnte. Bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen hat das Bundesgericht sogar verbindliche Richtwerte festgelegt. So müssen die Behörden im Innerortsbereich den Ausweis bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 21 bis 24 Kilometern pro Stunde meist entziehen. Ab 25 Kilometern liegt eine schwere Verkehrsregelverletzung vor; der Ausweisentzug ist obligatorisch.

Nach dieser Praxis handelt es sich bei Ihrer Geschwindigkeitsüberschreitung zwar noch nicht um eine schwerwiegende Verkehrs-regelverletzung. Ein Rechtsmittel gegen den Ausweisentzug hätte dennoch kaum Aussicht auf Erfolg: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung geschieht eben immer absichtlich. Leichtes Verschulden darf also nur angenommen werden, wenn der Lenker sich in einer Notsituation befunden hat, die die Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer gerechtfertigt hat. Solche Fälle sind aber kaum denkbar.