Der Grundgedanke hinter den Tempo-30-Zonen ist das friedliche Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmenden. Für die Fussgänger heisst das: Sie dürfen die Strasse wegen des tiefen Geschwindigkeitsniveaus dort überqueren, wo sie sich am sichersten fühlen und wo die Sicht am besten ist – allerdings ohne Vortrittsrecht. Die Autofahrer müssen im Gegenzug besonders vorsichtig und rücksichtsvoll fahren.

Aus diesen Gründen hat der Gesetzgeber angeordnet, dass Fussgängerstreifen auf Strecken aufzuheben sind, die in Tempo-30-Zonen umgewandelt werden. Nur ausnahmsweise dürfen die Streifen beibehalten werden – etwa wo es besondere Vortrittsbedürfnisse der Fussgänger gibt, die nicht mit baulichen Massnahmen befriedigt werden können. Typisch für solche Ausnahmen sind Strassen bei Kindergärten, Schulhäusern oder Heimen.

Weniger Verkehr, mehr Sicherheit

Tempo-30-Zonen werden im Normalfall nach einem klaren Ablaufplan realisiert: Meistens bestimmen die Verkehrsbehörden aufgrund einer übergeordneten Gesamtkonzeption, wo sie hinkommen sollen. Diese Pläne werden der Öffentlichkeit vorgestellt. Erst nach einem Gutachten durch ein Ingenieur- oder Planungsbüro entscheidet die zuständige Behörde über die Realisation. Ein Jahr nach der Umsetzung wird im Rahmen einer Nachkontrolle ausgewertet, ob die Tempo-30-Zone den beabsichtigten Erfolg gebracht hat – etwa weniger Verkehr und/oder mehr Sicherheit.

Gerade wegen dieser strukturierten Vorgehensweise reagieren die Behörden zurückhaltend, wenn sich Quartierbewohner für Zebrastreifen einsetzen. Das heisst aber nicht, dass man das nicht tun sollte.

Konkret ist empfehlenswert, dass Sie an der Vernehmlassung zur Tempo-30- Zone aktiv teilnehmen. Dann sollten Sie aber zuerst die Situation nach der Umwandlung abwarten und gegebenenfalls – wenn diese sich als unsicher herausstellen sollte – Ihre Erfahrungen zusammen mit möglichst vielen Gleichgesinnten der Verkehrsbehörde mitteilen.