Gemeinden, Kantone und heutige Grundstücksbesitzer müssen Millionen bereitstellen, um mit PFAS verseuchte Böden und Gewässer wieder sauber zu bekommen. Dabei ist das Verursacherprinzip eigentlich fest in der Verfassung verankert. Man könnte also meinen: Wer vergiftet, muss für die Entgiftung aufkommen.  

Darauf pochte im Frühling 2024 auch die Eidgenössische Finanzkontrolle. Zu oft zahle die Allgemeinheit, kritisierte sie. Und empfahl: Der Bund müsse bei problematischen Stoffen dafür sorgen, dass sich Herstellerinnen und Importeure finanziell an der Behebung von Schäden beteiligen.  

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