«Mit Ihrer Teilnahme/Bestellung aus jedem unserer Kataloge erhöhen Sie Ihre Gewinnchance sehr», schrieb Sana Casa tausendfach in einem Serienbrief von Mitte März. Alle Empfängerinnen und Empfänger hatten den «1. Preis der Winterverlosung», einen «wundervollen Swarovski-Anhänger», gewonnen. Ende Jahr gehe es in der Hauptverlosung um 50000 Franken, versprach das Schreiben.

Ein klassisches Gewinnspiel, wie es von verschiedenen Versandhandelsunternehmen organisiert wird, um auf die Ware aufmerksam zu machen. Die Botschaft des Schreibens ist denn auch sonnenklar: Wer nichts bestellt, wird kaum einen Preis gewinnen. Genau diese Verknüpfung zwischen einer Bestellung und der Gewinnchance ist aber laut Lotteriegesetz verboten. Aufgrund der Anzeige eines Beobachter-Lesers ermittle inzwischen das Bezirksamt Bischofszell gegen die Firma Sana Casa AG, bestätigt der Thurgauer Staatsanwalt Felix Gerber.

Die Verantwortlichen von Sana Casa halten die Vorwürfe für unberechtigt: Man habe damit lediglich sagen wollen, dass jemand auch zwei Teilnahmescheine zurücksenden könne und damit seine Gewinnchancen verdopple, sagt Mailorder-Leiter Roland De Vallier. «Selbstverständlich ist ein Mitmachen an unserem Gewinnspiel auch in diesem Fall an keine Bestellung gebunden.» Ob diese Rechtfertigung der Versandhändler vor dem Gesetz standhält, prüft jetzt die Justiz.