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So können Sie gegen Schwindler vorgehen
  • Am besten lassen Sie sich vorgängig rechtlich beraten. Nützliche Infos zu diesem Thema bietet Guider, die digitale Beratungsplattform des Beobachters.
  • Stellen Sie einen Strafantrag bei der Polizei. Je nach Fall ist unlauteres Verhalten strafbar – zum Beispiel wenn Sie per Post ein illegales Gewinnversprechen bekommen. Sie können den Strafantrag mündlich oder schriftlich stellen.
  • Melden Sie den Vorfall dem Staatssekretariat für Wirtschaft. Wenn das Seco in der gleichen Sache zahlreiche Beschwerden bekommt, kann es aktiv werden und gegen die Schwindler vorgehen. 
  • Intervenieren Sie per Einschreiben. Wenn Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, sollten Sie rasch reagieren. Sie können einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, wenn Sie zum Beispiel etwas am Telefon bestellt oder auf einer Werbefahrt gekauft haben. Und wer auf einen Adressbuchschwindler hereingefallen ist, kann den Vertrag wegen Täuschung und Irrtum anfechten.
Mehr zu Konsumfallen bei Guider

Mit vermeintlichen Gewinnversprechen versuchen dubiose Firmen, nicht nur sich selbst zu bereichern, sondern auch an Personendaten zu gelangen. Guider zeigt Beobachter-Abonnenten, wie sie Konsumfallen erkennen, wie sie sich dagegen wehren und diese mittels Musterbrief direkt dem Seco melden können.