• Informieren Sie sich rechtzeitig über anstehende Bauvorhaben auf Nachbargrundstücken – entweder direkt bei der Bauherrschaft oder während der Planauflage bei der Gemeinde. Wichtig sind die Distanz zwischen Ihrem Haus und dem Neubau, die Aushubtiefe sowie allfällige heikle Bauverfahren (Pfählen, Grundwasserabsenkungen, Sprengungen).
  • Treffen Sie mit der Bauherrschaft konkrete Vereinbarungen über die Absicherung Ihres Gebäudes oder die vorgängige Erstellung eines Rissprotokolls bei heiklen Bauverfahren.
  • Für das Rissprotokoll zuständig sind Amtspersonen (zum Beispiel der Gemeindeammann) oder spezialisierte Ingenieurbüros. Achten Sie darauf, dass beide Parteien das Protokoll unterschreiben.
  • Verlangen Sie den Nachweis einer Bauherrenhaftpflichtversicherung mit mindestens zwei Millionen Franken Deckung. Überprüfen Sie, ob alle geplanten Bauverfahren eingeschlossen sind.
  • Will die Bauherrschaft keine spezielle Versicherung abschliessen, bleiben zwei Möglichkeiten: Verlangen Sie eine finanzielle Absicherung (schwierig) oder bieten Sie an, die Versicherungsprämie selber zu bezahlen.

Was tun bei Schäden?

  • Machen Sie den Besitzer des Nachbargrundstücks per eingeschriebenen Brief auf Schäden an Ihrem Besitz aufmerksam und fordern Sie die Behebung.
  • Sind die Schäden offensichtlich durch eine Baufirma entstanden, können Sie Ihre Forderung direkt dort geltend machen.
  • Kommt es während der Bauarbeiten zu massiven Beschädigungen, rufen Sie die Polizei. Diese kann wenn nötig einen Baustopp verfügen.