KriterienWohnrechtNutzniessung
Was beinhaltet dieses Recht?Das Recht, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes zu bewohnenDer Nutzniesser darf die Liegenschaft weiterhin nutzen, verwalten und Mieterträge beziehen
In welchem Umfang darf die Liegenschaft weiterhin genutzt werden?Das Wohnrecht ist persönlich und nicht übertragbar; es kann auf einzelne Teile einer Liegenschaft beschränkt werdenDer Nutzniesser kann Räume auch vermieten und hat das Recht diese zu verwalten; mit Ausnahme der Stockwerkeinheit lässt sich die Nutzniessung nicht auf Teile einer Liegenschaft beschränken
Wer zahlt was?Der Wohnberechtigte zahlt kleine Reparaturen, den normalen Unterhalt und die NebenkostenDer Nutzniesser zahlt Unterhalts- und Nebenkosten und muss zusätzlich für Hypothekarzinsen, Versicherungsprämien, periodische Steuern und Abgaben aufkommen
Welche Steuereffekte gibt es?Das Wohnrecht vermindert den Wert einer Immobilie, was die Schenkungssteuer reduziert. Ein Wohnrecht hat kaum Auswirkungen auf die Vermögens- oder Einkommenssteuern des WohnberechtigtenDie Nutzniessung reduziert die Schenkungssteuer. Das Vermögen und Einkommen aus der Liegenschaft muss der Nutzniesser versteuern. Der Aufwand für Hypothekarzinsen und Unterhalt kann abgezogen werden