Eigentum
Die Vor- und Nachteile von Nutzniessung und Wohnrecht
Veröffentlicht am 19. März 2001 - 00:00 Uhr
Kriterien | Wohnrecht | Nutzniessung |
Was beinhaltet dieses Recht? | Das Recht, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes zu bewohnen | Der Nutzniesser darf die Liegenschaft weiterhin nutzen, verwalten und Mieterträge beziehen |
In welchem Umfang darf die Liegenschaft weiterhin genutzt werden? | Das Wohnrecht ist persönlich und nicht übertragbar; es kann auf einzelne Teile einer Liegenschaft beschränkt werden | Der Nutzniesser kann Räume auch vermieten und hat das Recht diese zu verwalten; mit Ausnahme der Stockwerkeinheit lässt sich die Nutzniessung nicht auf Teile einer Liegenschaft beschränken |
Wer zahlt was? | Der Wohnberechtigte zahlt kleine Reparaturen, den normalen Unterhalt und die Nebenkosten | Der Nutzniesser zahlt Unterhalts- und Nebenkosten und muss zusätzlich für Hypothekarzinsen, Versicherungsprämien, periodische Steuern und Abgaben aufkommen |
Welche Steuereffekte gibt es? | Das Wohnrecht vermindert den Wert einer Immobilie, was die Schenkungssteuer reduziert. Ein Wohnrecht hat kaum Auswirkungen auf die Vermögens- oder Einkommenssteuern des Wohnberechtigten | Die Nutzniessung reduziert die Schenkungssteuer. Das Vermögen und Einkommen aus der Liegenschaft muss der Nutzniesser versteuern. Der Aufwand für Hypothekarzinsen und Unterhalt kann abgezogen werden |
3 Kommentare
"Welche Steuereffekte gibt es? Das Wohnrecht vermindert den Wert einer Immobilie, was die Schenkungssteuer reduziert. Ein Wohnrecht hat kaum Auswirkungen auf die Vermögens- oder Einkommenssteuern des Wohnberechtigten."
Dem muss ich widersprechen: meine Mutter hat ein Wohnrecht auf eine Wohnung, für welches ihr ein "Einkommen" gleich wie "Eigenmietwert für selbst bewohntes Wohneigentum" von etwas über Fr. 8,000 aufgerechnet wird. In unserer Gemeinde mit 125% Gemeindesteuer schlägt das sehr wohl zubuche in der Einkommenssteuer.
guten Tag
Unsere Mutter hat eine Nutzniessung auf dem Wohnhaus Liegenschaft und lebt im Altersheim. Kann ich die Liegenschaft von Mutter mieten und geht evt, der Mietzins ans Heim?
Vater ist vor einem guten Jahr verstorben und hinterlässt
36 000.00 Fr, gehört das gesamte Mutter wir sind 8 Kinder!
Es besteht ein Erbvertrag Vater Mutter und ein Nutzniessungsvertrag (Grundbuch) Vielen Dank!
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