Ihre Zurückhaltung ist richtig. Zwar können die Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Privatparkplatzes selbst entscheiden, ob sie illegal parkierte Autos abschleppen lassen wollen. Übereiltes Vorgehen kann aber zum Bumerang werden: Wenn sich herausstellt, dass das Ab-schleppen unverhältnismässig war - etwa weil der Parksünder ganz einfach hätte ausfindig gemacht werden können -, müssen Sie die Abschleppkosten selbst bezahlen. Dieser Vorbehalt gilt nicht, wenn Sie wegen eines Falschparkierers in eine Notlage geraten, etwa weil Sie nicht wegfahren können. Noch ein Tipp: Nehmen Sie die Vermieterin in die Pflicht. Sie ist dafür verantwortlich, dass Sie Ihr Mietobjekt vertragsgemäss nutzen können. So könnte sie in Ihrem Fall wenigstens ein Parkverbotsschild anbringen.