Bruttogeschossfläche BGF:

Wird je nach Kanton anders definiert. Im Kanton Zürich bedeutet BGF zum Beispiel die «anrechenbare Geschossfläche» und bemisst sich als Landfläche geteilt durch Ausnützungsziffer. Bei einem Grundstück mit 800 Quadratmeter und einer Ausnützung von 0,5 ergibt sich etwa eine BGF von 400 Quadratmeter. Dies sagt aber nichts aus über die effektive Wohnfläche.


Hauptnutzfläche HNF:

Berechnet sich nach den Architekturnormen SIA 416 und stellt im Prinzip die Fläche hinter der Wohnungstüre dar. Sie umfasst Zimmer, Nasszellen, Küche, Boden- und Verkehrsflächen. Bei Räumen unter schrägem Dach wird nur jener Teil mitgezählt, der über ein Meter hoch ist. Die HNF ist leicht kalkulierbar und eignet sich gut für Vergleichszwecke.


Nettogeschossfläche NGF:

Die Geschossfläche ohne Innen- und Aussenwände.

Teilt sich auf in Nutz-, Verkehrs- und Funktionsfläche.


Preis pro Kubikmeter:

Für den Kubikmeterpreis werden meist nur die reinen Gebäudekosten herangezogen, also ohne Land und ohne Umgebungs- und Vorbereitungsarbeiten. Als preisgünstig gilt zum Beispiel ein Kubikmeterpreis von 500 Franken.


Preis pro Quadratmeter:

Entscheidend ist, aufgrund welcher Flächendefinition der Quadratmeterpreis errechnet wird. Faire Vergleiche sind am ehesten aufgrund der Hauptnutzfläche möglich. Als sehr gut gelten 2700 Franken pro Quadratmeter (ohne Land); neuerdings sind aber auch noch tiefere Werte möglich.


Energiekennzahl:

Als gut gilt bei Einfamilienhäusern ein Energieverbrauch für die Heizung von 280 bis 300 MegaJule (MJ) je Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr und 60 bis 70 MJ fürs Warmwasser.


Minenergie-Standard:

Wesentlich strenger: maximal 45 Kilowattstunden oder 160 MJ pro Quadaratmeter und Jahr; das sind 4,5 Liter Heizöl.