Was wir heute unter dem Begriff Lex Koller kennen, heisst sperrig: Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Es trat 1985 in Kraft, weil die (nicht mehr existierende) Rechtsaussenpartei Nationale Aktion eine rigorose Beschränkung forderte und ihre Initiative «Gegen den Ausverkauf der Heimat» an der Urne nur knapp abgelehnt wurde.

Das Gesetz wurde später mehrfach revidiert – und vor allem gelockert. Es widerspiegelt heute beispielhaft die Haltung der offiziellen Schweiz: Zum einen will sich das Land schützen gegen kaufwillige und finanzkräftige ausländische Personen und Firmen. Weil dies die Preise für Grundstücke und Immobilien in die Höhe treibt. Zum anderen will man vom Geld des Auslands profitieren.

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