Norina Meyer
Veröffentlicht am 2. September 2025 - 09:30 Uhr
Veröffentlicht am 2. September 2025 - 09:30 Uhr
Wie kommt die Vermieterin auf die Beträge? Fragen Sie im Zweifel nach.
Bild: Gettyimages, Stocksy – Illustration: Fabian Widmer
1. Abgerechnet wird nur bei Akontozahlungen
Wer die Nebenkostenbeträge pauschal zahlt, bekommt keine Abrechnung. Dasselbe gilt, wenn sie bereits im Nettomietzins inbegriffen sind. Wenn man der Vermieterschaft hingegen monatliche Akontobeträge zahlt – was in der Schweiz üblich ist –, muss sie einem eine Nebenkostenabrechnung schicken.
Tipp: Schauen Sie im Mietvertrag nach, was vereinbart wurde. In der Regel steht neben den einzelnen Nebenkosten entweder «a conto» oder «pauschal».
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