Das Angebot war gut, mehr nicht. Keine Traumwohnung zum Schnäppchenpreis, sondern 1800 Franken für zwei Zimmer, zentral im Zürcher Kreis 4, inseriert auf dem Online-Portal homegate.ch. Jana Koller* (Name geändert) war interessiert.

Die erste Antwortmail kam harmlos daher. Wohnungsbesitzer Christian Malle schrieb, er weile im Ausland und sein Schwiegersohn habe das Inserat geschaltet. Ansonsten wollte er lediglich wissen, ob sie allein und an einem langfristigen Mietverhältnis interessiert sei. Dazu lieferte er mehrere Fotos, die eindeutig Aufnahmen der inserierten Wohnung zeigten, das erkannte die Kreis-4-Kennerin Koller. Der Balkon, der Blick in den Innenhof; alles stimmte.

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Erst bei der vierten Mail wurde es konkret. Sie könne die Wohnung gern besichtigen, der Schwiegersohn aus Bern werde nach Zürich kommen. Dafür verlangte er aber eine Sicherheit. Über das Wohnungsportal Airbnb solle Koller ihm einen bestimmten Betrag überweisen. Erst jetzt dämmerte es der 38-Jährigen, dass «Christian Malle» und das Inserat wohl ein Schwindel sind.

Nie Geld überweisen

Die Masche ist nicht ganz neu, doch sie scheint gerade besonders aktuell zu sein. Auch bei zwei weiteren Inseraten, die Koller von Homegate vorgeschlagen wurden, stellte sich heraus, dass sie nicht echt sind. Die angeblichen Wohnungsbesitzer versprachen ebenfalls einen schnellen Besichtigungstermin, sie gaben sogar bereits eine Zusage – verlangten aber vorher Geld.

Die Immobilienportale kennen das Problem und versuchen, dagegen anzugehen. Alle Inserate würden vor der Veröffentlichung geprüft, sagt Fabian Korn von Homegate. Die meisten betrügerischen Angebote erkenne man so rechtzeitig und lösche sie. «Wenn aber erst in der privaten Mail Geld gefordert wird, ist das schwierig.»

Die Betrüger verwenden oft Fotos, die sie aus anderen, echten Wohnungsinseraten aus dem Internet heruntergeladen haben. Manchmal, in Fällen wie dem von Jana Koller, fügen sie ihren Mails geklaute Bilder von Identitätskarten oder Pässen bei, um Seriosität vorzugaukeln.

Eigentlich ist es nicht schwer, Betrugsversuche zu erkennen. Mögen die Angaben noch so stimmig, die Geschichte noch so glaubwürdig sein. «Nie würde ein Eigentümer seine Wohnung an jemanden vermieten, den er vorher nicht gesehen hat», sagt Wohnexpertin Rosmarie Naef vom Beratungsteam des Beobachters. Vor allem solle man nie Geld überweisen, bevor man einen Mietvertrag unterschrieben und die Wohnung besichtigt hat. Das Gleiche gilt für persönliche Daten, Kontoangaben, Ausweiskopien. Die Betrüger verwenden sie sonst für ihre Tricks.

Meldung machen

Wenn ein Inserat verdächtig erscheint, sollen Wohnungssuchende das unbedingt melden, sagt Homegate-Sprecher Korn. Das Unternehmen überprüfe dann Inserat und Inserent und lösche alle falschen Angebote.

Die Gauner ganz zu stoppen, gelingt den Immobilienportalen jedoch nicht. Sie operieren meist aus dem Ausland, benutzen immer wieder neue Mailadressen, legen sich neue Konten an. Erst vor ein paar Tagen bekam Jana Koller von einer Freundin eine Mail. Sie habe ein Wohnungsinserat gesehen, das sie interessieren könnte. Zweieinhalb Zimmer, 1800 Franken, einigermassen zentral. Der Inserent? Ein gewisser Christian Malle.

So schützen Sie sich gegen Gaunereien

Schauen Sie genau hin. Nicht alle Betrüger gehen raffiniert vor. Auf manchen Bildern von angeblichen Schweizer Wohnungen sind zum Beispiel ausländische Steckdosen zu sehen.

Seien Sie vorsichtig mit Zahlungen. Überweisen Sie kein Geld, bevor Sie die Wohnung besichtigt und einen Mietvertrag unterschrieben haben. Unterzeichnen Sie keine Verträge, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind und die einen Gerichtsstand angeben, der ausserhalb der Schweiz liegt.

Versenden Sie auch keine Ausweiskopien, Kontoangaben, allgemein keine persönlichen Daten. Gauner verwenden sie, um damit gefälschte Identitäten aufzubauen.

Erscheint Ihnen etwas eigenartig, erkundigen Sie sich beim zuständigen Grundbuchamt, wem eine Wohnung wirklich gehört. Dieses gibt jeder interessierten Person Auskunft. Sie brauchen nur die Adresse des Objekts anzugeben. Die umgekehrte Anfrage funktioniert allerdings nicht: «Hat XY irgendwo Grundeigentum?»

Rechtsratgeber
Checkliste «Passt die Wohnung?»

Bei einer Wohnungsbesichtigung bleibt meist nicht viel Zeit übrig. Umso wichtiger ist es, vorher eine Liste mit Prioritäten zu erstellen, um vor Ort bei offenen Fragen nachzuhaken. Sind Haustiere in der Wohnung erlaubt? Gibt es verdeckte Lärmquellen in der Nähe? Beobachter-Mitglieder sind mit der Checkliste «Passt die Wohnung» optimal für die Wohnungssuche vorbereitet.

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Raphael Brunner, Redaktor
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