
Veröffentlicht am 6. Oktober 2025 - 15:04 Uhr

Statt Wolldecken und Mütze in der Wohnung können Mieterinnen auch am Wochenende Handwerker bestellen – auf Kosten des Vermieters.
Der Föhn ist ihre letzte Hoffnung: Linda M. sitzt auf ihrem Sofa und bläst sich warme Luft zu. Sie friert. Es ist Samstagabend, und schon wieder funktioniert ihre Heizung nicht – wie so oft, wenn es draussen kälter wird.
Sie wählt die Nummer ihrer Verwaltung, doch natürlich ist diese am Wochenende nicht erreichbar, und auch der Hauswart nimmt das Telefon nicht ab. Ihr bleibt nichts anderes übrig, als sich in Decken zu kuscheln, den Föhn zu halten und zu warten, bis sie am Montag die Verwaltung kontaktieren kann.
Frieren in der Mietwohnung? Machtlos sein, wenn das Zuhause statt Gemütlichkeit nur noch Kühlschrankatmosphäre bietet? Immer wieder quälen sich Mieterinnen und Mieter mit Fragen rund um die Themen Wohntemperatur und Heizen – erst recht, wenn man zum Winter hin wieder bei Strom und Heizung sparen könnte. Was sagt das Mietrecht dazu?
Wie warm sollte es mindestens in der Wohnung sein?
Gemäss übereinstimmender Meinung aller Mietrechtsjuristen muss die durchschnittliche Raumtemperatur in einer Mietwohnung von 7 bis 23 Uhr 20 bis 21 Grad erreichen. Zwischen 23 und 7 Uhr ist eine Absenkung zulässig.
Moderne Heizungen haben Steuerungen, die auch nachts ein Temperaturniveau von 20 Grad halten können. Ist die Heizung jedoch bereits etwas älter und verfügt über keinen Reduzierbetrieb, kann der Energieverbrauch auch geringer sein, wenn die Heizung nachts nicht ausschaltet.
Grundsätzlich gilt: Da das Heizen den grössten Teil des Energieverbrauchs im Haushalt ausmacht, sollten Sie die Raumtemperatur immer im Auge behalten.
Was kann ich tun, wenn die Heizung aussteigt oder die Temperatur in der Wohnung in der Übergangszeit unter 20 Grad fällt?
Wenn eine Heizung aussteigt, sollte man als Mieter unbedingt zuerst den Hauswart oder die Vermieterin informieren. Sind diese innert nützlicher Frist nicht erreichbar, dürfen die betroffenen Mieter auf Kosten der Vermieterin den Reparaturservice selber bestellen (etwa am Wochenende).
Basis dafür sind die gesetzlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag (Art. 422 OR). Der Handwerker darf Ihnen als Mieter zwar Rechnung stellen, die Vermieterin muss Ihnen aber Ihre Auslagen zurückerstatten.
Prüfen Sie am besten vor Beginn der kalten Jahreszeit, ob die Heizräume in Ihrer Liegenschaft zugänglich sind. Wenn nämlich am Wochenende niemand erreichbar ist und die Räume abgeschlossen sind, kann auch ein Servicefachmann nicht weiterhelfen. Im Streitfall können Sie sich auch an die Schlichtungsbehörde für Mietsachen wenden. Nur wird einige Zeit verstreichen, bis Sie und die Vermieterin eingeladen werden.
Die Vermieterin heizt nur noch auf maximal 19 Grad. Ist bei dieser Temperatur nicht eine Mietzinsreduktion fällig?
Doch. Die Vermieterin muss dafür sorgen, dass die Wohnung genügend warm ist – mindestens 20 bis 21 Grad (siehe Mindesttemperatur oben). Wenn es in der Wohnung zu kalt ist, ist das ein Mangel im Sinne des Mietrechts.
Informieren Sie am besten die Vermieterin sofort, dass Ihnen die Wohnung so zu kalt ist, und zwar mit eingeschriebenem Brief, in dem Sie androhen, den Mietzins bei der Schlichtungsbehörde zu hinterlegen (siehe Musterbrief). Setzen Sie eine Frist von einigen Tagen und fordern Sie, dass wieder auf mindestens 20 Grad geheizt wird.
Verlangen Sie ausserdem, dass die Vermieterin den Mietzins für die betreffende Zeit angemessen reduziert. Für eine Raumtemperatur von weniger als 18 Grad sollte der Mietzins um mindestens 20 Prozent reduziert werden – Nebenkosten nicht mitgerechnet.
Hilfreich kann es auch sein, wenn Sie sich mit weiteren betroffenen Mietparteien zusammenschliessen, um gemeinsam vorzugehen.
Mit dem Musterbrief «Mietmangel anzeigen» setzen Beobachter-Abonnentinnen und ‑Abonnenten eine Frist an den Vermieter zur Behebung und kündigen an, künftige Mietzinse bei der Schlichtungsbehörde zu hinterlegen, wenn nichts geschieht. Das Merkblatt «Heiz- und Warmwasserprobleme» zeigt überdies, was die Mieterschaft tun kann, wenn neben der Heizung auch die Wasserhähne kalt laufen.
Gibt es eine festgelegte Heizperiode, die im Herbst beginnt?
Es gibt keine genauen Richtlinien, wann die Heizung nach dem Sommer wieder in Betrieb genommen werden muss. Früher stand oft in den Mietverträgen, die Heizsaison dauere zum Beispiel vom 1. Oktober bis zum 31. März. Heute ist das aber kaum mehr der Fall. Und eine solche Vertragsklausel würde vor dem Gesetz wohl auch nicht mehr standhalten.
Wenn es beispielsweise Ende September schon extrem kalt ist, kann sich ein Vermieter nicht auf eine Vertragsklausel berufen, wonach die Heizsaison erst am 1. Oktober beginnt. Dies, weil – gemäss Art. 256 Abs. 2 OR – Klauseln in einem Mietvertrag über Wohnräume nichtig sind, die die Verpflichtung des Vermieters einschränken, einen «gebrauchstauglichen» Zustand der Wohnung zu gewährleisten.
Will heissen: Die Heizung muss eingeschaltet werden, wenn es nötig ist, also wenn die Raumtemperatur ohne Heizen tagsüber unter 20 Grad sinken würde.
Selbst mit geöffnetem Fenster ist es in meiner Wohnung im Winter zu warm. Woran liegt das?
Hier gibt es Rat in einer Broschüre des Bundesamt für Energie (BFE). Wenn Sie direkte Sonneneinstrahlung in Ihrer Wohnung haben, wärmen sich die Räume automatisch auf. Dauerndes Lüften schafft zwar die nötige Abkühlung, verschwendet aber auch Energie (siehe Box «Optimal lüften»).
Auf jeden Fall sollten Sie die Heiztemperatur senken und prüfen, ob Ihre Heizkörper über Thermostatventile verfügen. Diese reagieren auf äussere Wärmeeinflüsse wie Sonnenstrahlung und halten die Raumtemperatur automatisch auf dem gewünschten Wert – so senken Sie den Energieverbrauch um rund 20 Prozent.
Fehlen solche Thermostatventile, können Sie Ihren Vermieter bitten, diese nachzurüsten. Rechtlich durchsetzen lässt sich dies aber nur bei massiv überheizten Wohnungen.
Was soll ich tun, wenn meine Heizkostenabrechnung immer höher ausfällt als bei vergleichbaren Wohnungen?
Ist die Heizkostenabrechnung trotz Berücksichtigung der Tipps von BFE und Mieterverband immer noch höher als bei vergleichbaren Wohnungen, können auch betriebliche Mängel an der Heizung vorliegen.
Setzen Sie sich mit der Verwaltung in Verbindung und weisen Sie auf Ihre Beobachtungen hin. Prüfen Sie zudem – falls Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen –, wie die Heizkosten genau abgerechnet und aufgeteilt werden. Eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung, für die aber spezielle Wärmezähler nötig sind, kann je nach Umständen markante Einsparungen bringen.
Tipps: So lüften Sie die Wohnung optimal
Richtiges Lüften hilft, die Heizung effizient zu nutzen:
Ungefähr dreimal am Tag richtig durchlüften, indem mehrere Fenster während maximal zehn Minuten ganz geöffnet sind.
Wenn es zu trocken ist
- Fensterfugen abdichten
- Radiatoren herunterdrehen
- Küchen- und WC-Abluftanlagen nur bei Bedarf einstellen
Wenn es zu feucht ist
- Nach Dusche oder Bad immer kräftig lüften
- Beim Kochen einen Deckel auf die Töpfe setzen
- Bei Schimmel an den Möbeln diese umplatzieren und mindestens fünf Zentimeter von der Wand wegrücken
- Keine Wäsche in der Wohnung trocknen lassen
- Feuchtigkeitsmesser aufstellen
Wichtig: Kommt es trotz korrektem Lüften und richtigem Heizen zu Feuchtigkeitsschäden, muss umgehend der Vermieter in Kenntnis gesetzt werden. Denn Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung gelten als Mängel, die der Vermieter zu beseitigen hat. Ausser die Mieterin hat beispielsweise zu wenig geheizt oder zu selten gelüftet.
Quelle: Bundesamt für Energie
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals im September 2010 veröffentlicht und wird laufend aktualisiert.
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