Gepflegter Schnauz, elegante Kleidung, sonore Stimme: Der Beschuldigte tritt selbstbewusst vor den Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in einem Strafbefehl Veruntreuung vor – und dagegen will er sich wehren. Er hat Einsprache erhoben.

Der Mann Anfang 50 ist Rechtsberater und besitzt eine Beratungsfirma in der Schweiz. Kerngebiet: Ausländerrecht. Klientenstamm: Einwanderer aus Lateinamerika. Damit verdient er rund 1300 Franken – trotz einem Stundenhonorar von 250 Franken.

Partnerinhalte