Frage: Ich will per 31. März die Wohnung wechseln. Die Kündigung schickte ich zweimal eingeschrieben per Post, sie wurde aber nie abgeholt. Gilt die Kündigung trotzdem?

Ja. Wenn Sie auf Ende März kündigen wollen und eine dreimonatige Kündigungsfrist haben, muss Ihr Kündigungsbrief spätestens am 31. Dezember beim Vermieter eintreffen. Wird der Brief erst am 31. Dezember der Post übergeben und abgestempelt, wäre es zu spät. Der Poststempel genügt also nicht. Aus Beweisgründen sollte die Kündigung immer per Einschreiben erfolgen. Kann der Pöstler den Brief dem Vermieter nicht übergeben, so gilt die Kündigung als empfangen, sobald es dem Vermieter möglich und zumutbar ist, ihn auf der Post abzuholen. In der Regel ist dies der erste Tag der auf der Abholungseinladung angegebenen siebentägigen Frist. Nur wenn der Vermieter durch Krankheit oder Abwesenheit verhindert ist, also wenn es ihm nicht möglich ist, den Brief früher abzuholen, gilt die Kündigung am letzten Tag der siebentägigen Abholfrist als empfangen. Ihre Kündigung kann somit als zugestellt betrachtet werden, die Kündigung ist gültig.