Ihr Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Wohnung angemessen zu beheizen. Angemessen ist eine Durchschnittstemperatur von rund 20 bis 21 Grad Celsius im Zeitraum von morgens 7 Uhr bis abends 23 Uhr. Die Temperatur ist in der Mitte des Raums etwa einen Meter über dem Boden zu messen.

Sie haben Anspruch darauf, dass der Vermieter alles unternimmt, damit das Heizproblem gelöst wird. Fällt die Raumtemperatur unter 19 Grad, können Sie eine Herabsetzung der Miete verlangen. Als Richtlinie kann bei 17 Grad eine Herabsetzungsquote von 10 Prozent dienen. Bei langer Dauer ist auch die Hinterlegung des Mietzinses bei einer Amtsstelle möglich. Dabei ist es wichtig, dem Vermieter dies vorgängig anzudrohen und ihn aufzufordern, den Mangel sofort zu beseitigen. Das Mietamt beziehungsweise die Schlichtungsbehörde kann zur Hinterlegung weitere Angaben machen.