Der Norweger Eskilberg Andreassen, seit kurzem Trainer des Handballklubs Yellow Winterthur, und seine Frau hätten die Dreieinhalb-Zimmer-Wohnung an der Segantinistrasse 130 in Zürich gerne gemietet. Der Mietpreis von 1900 Franken schien ihnen angemessen.

Doch wurde den beiden ein Mietvertrag unterbreitet, der sie stutzig machte. Zuoberst vermerkte da die Vermieterin, die Bernstein AG, dass sie durch «niemanden» vertreten sei, obwohl ein Alexandre Taschner dem Ehemann die Wohnung gezeigt hatte und dabei als Vertreter der Bernstein AG aufgetreten war. Nun gut, dachten die künftigen Mieter, auch mit einem solchen Vermieter lasse sich leben.

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Doch was dann im Mietvertrag folgte, ist eine Zumutung. Mitgliedschaft im Mieterverband? Verboten. Bei Zuwiderhandlung droht der Vermieter mit einer Konventionalstrafe von 1000 Franken. Gleich 10000 Franken Busse soll der Mieter bezahlen, wenn er nicht genehmen Personen die Haustür öffnet (ausgenommen persönliche Besucher). Darunter fallen Sekretäre des Mieterverbands, Polizisten, Betreibungsbeamte und Diebe.

Auch der im Obligationenrecht festgelegte Kündigungsschutz des Mieters ist dem Vermieter nicht genehm. Er setzt darum die einschlägigen Artikel kurzerhand ausser Kraft. Stützt sich der Mieter im Kündigungsfall trotzdem darauf, wird er zu einer Konventionalstrafe von 30000 Franken verdonnert.

«Gefahrengemeinschaft Mieter»

Das norwegische Handballer-Ehepaar tat das einzig Richtige: Es unterzeichnete den Vertrag nicht, stellte ihn aber dem Beobachter zu. Im Beratungszentrum erinnerte sich der Mietrechtsspezialist, dass bereits vor Jahren ein Vermieter in Zürich-Höngg ähnliche Vorschriften aufgestellt hatte. Und siehe da, in Nr. 1/1991 berichtete der Beobachter über das gleiche Haus. Titel des Artikels: «Ihr Mietvertrag ist ein Betriebsgeheimnis!» Als Vermieter trat damals erraten! Alexandre Taschner auf. Nicht dass alles gleich geblieben wäre: Damals wurde die Mitgliedschaft im Mieterverband noch mit 500 Franken geahndet.

Taschner sieht in solchen Verträgen überhaupt nichts Unrechtes. Dass er gegen die Vereinsfreiheit verstösst, will er nicht wahrhaben. Er schütze die Mieter. Denn: «Die Mieter bilden eine Gefahrengemeinschaft. Gewisse Leute des Mieterverbands planen kriminelle Angriffe auf die Gemeinschaft.» Darum müssten die Mieter eventuelle Streitigkeiten selbst lösen.

Warum er die Bestimmungen des Mietvertrags verteidigt, ist unklar, denn er will partout weder Vermieter noch Eigentümer der Liegenschaft sein. «Dass ich Eigentümer bin, ist eine aus der Luft gegriffene Behauptung.» Ob dann die Bernstein AG, die als Vermieterin auftrete, seine Firma sei? «Ich bin weder ein Firmeninhaber noch ein Firmengründer», lautet seine Antwort.

Keiner will etwas wissen

Die Bernstein AG ist in Pfäffikon SZ domiziliert und gemäss Handelsregisteramt in Liquidation. Liquidator ist die Lärchenberg AG, die im gleichen Haus wie die Bernstein AG residiert. Verwaltungsratspräsident der Lärchenberg AG ist der Schreiner Karl Zweifel aus Zürich. Zweifel zum Beobachter: «Was die Lärchenberg AG tut, weiss ich nicht. Das hat Alexandre Taschner eingerichtet.»

Eigentümerin der Liegenschaft Segantinistrasse 130 ist die Lincoln AG mit Sitz in wen wunderts? Pfäffikon SZ. Als VR-Präsident amtet einmal mehr Karl Zweifel aus Zürich. Und Revisionsstelle ist die Lärchenberg AG; als deren Revisionsstelle wie-derum fungiert Alexandre Taschner.

Es erstaunt einigermassen, dass Taschner als voll handlungsfähiger Geschäftsmann auftreten kann. Vor neun Jahren hat der Beobachter berichtet, die Gemeinde Spreitenbach AG habe über ihn eine Beiratschaft verhängt, um seiner Prozesssucht Einhalt zu gebieten. Das traf auch zu. Doch Taschner ist daraufhin in den Kanton Zürich gezogen, womit die Zürcher Vormundschaftsbehörde für ihn zuständig wurde.

Taschner liess auch in der Folge das Prozessieren nicht. Weil er aber stets auf Schadenersatz oder Genugtuung klagte, war er nicht auf die Zustimmung des Beirats angewiesen womit er diesen faktisch austrickste. Resigniert hob deshalb die Zürcher Vormundschaftsbehörde vor vier Jahren die Beiratschaft über Taschner auf.

Grundsätzlich haben Mieter wenig von Alexandre Taschner zu befürchten. Auch er kann sich nicht über das Mietrecht hinwegsetzen. Doch kann er einem das Leben schwer machen. Erfahren musste das die juristische Adjunktin der Zürcher Vormundschaftsbehörde: Taschner hat sie auf 24 Millionen Franken eingeklagt.

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