Nein. Der Vermieter darf Renovationen an der Wohnung nur bei einem ungekündigten Mietverhältnis vornehmen. Mit anderen Worten: Im gekündigten Mietverhältnis brauchen Sie als Mieterin keine solchen Arbeiten in Ihrer Wohnung zu dulden – egal, ob Sie noch in der Wohnung leben oder nicht. Führt Ihr Vermieter nach der Wohnungsübergabe dennoch Renovationsarbeiten durch, weil sonst keine lückenlose Weitervermietung erfolgt, erlischt Ihre Zahlungspflicht für den Mietzins ab diesem Zeitpunkt.

Renovationen, die nicht im Zusammenhang mit Mieterschäden stehen, kommen einer Eigennutzung des Mietobjekts durch den Vermieter gleich. Haben Sie erst nachträglich festgestellt, dass der Vermieter solche Arbeiten durchführt, können Sie den zu viel bezahlten Mietzins zurückfordern. Weigert sich der Vermieter, den Betrag zurückzuerstatten, können Sie die Schlichtungsbehörde anrufen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.