Als eingeloggte Beobachter-Abonnentin erfahren Sie in diesem Inhalt:
- wie warm es mindestens in der Wohnung gemäss Mietrechtsexperten sein sollte.
- ab welcher Raumtemperatur Sie eine Mietzinsreduktion fordern können.
- was Sie tun können, wenn die Vermieterin nur auf 19 Grad heizen sollte.
- ob es eine vertraglich definierte Heizperiode gibt, in der die Vermieterin die Heizung einstellen muss.
- wie Sie trotz der kalten Jahreszeit die Wohnräume optimal lüften.
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Der Föhn ist ihre letzte Hoffnung: Linda M. sitzt auf ihrem Sofa und bläst sich warme Luft zu. Sie friert. Es ist Samstagabend, und schon wieder funktioniert ihre Heizung nicht – wie so oft, wenn es draussen kälter wird. Sie wählt die Nummer ihrer Verwaltung, doch natürlich ist diese am Wochenende nicht erreichbar, und auch der Hauswart nimmt das Telefon nicht ab. Ihr bleibt nichts anderes übrig, als sich in Decken zu kuscheln, den Föhn zu halten und zu warten, bis sie am Montag die Verwaltung kontaktieren kann.
Frieren in der eigenen Wohnung? Machtlos sein, wenn die eigenen vier Wände statt Gemütlichkeit nur noch Kühlschrankatmosphäre bieten? Immer wieder quälen sich Mieterinnen und Mieter mit Fragen rund um die Themen Wohntemperatur und Heizen – erst recht in der aktuellen Heizperiode, wenn es ums Sparen bei Strom und Heizung geht. Was sagt das Mietrecht dazu?