Der Vermieter darf nur Leistungen in Rechnung stellen, die direkt mit der Benutzung des Mietobjekts zusammenhängen.
Hinweis: Zu den zulässigen Nebenkosten zählen die Kosten für
Korrekt verrechnete Nebenkosten dürfen den Mietern in der effektiven Höhe nachbelastet werden – auch wenn diese aufgrund der Akontozahlungen von viel tieferen Kosten ausgingen.
Bild: Thinkstock KollektionDie Abrechnung über die Nebenkosten sorgt bei Mietern häufig für Verwirrung - vor allem, wenn die geforderte Nachzahlung unerwartet hoch ausfällt. Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Der Vermieter darf nur Leistungen in Rechnung stellen, die direkt mit der Benutzung des Mietobjekts zusammenhängen.
Hinweis: Zu den zulässigen Nebenkosten zählen die Kosten für