Werden Sie zur Mietrecht-Expertin
Zwei Beobachter-Fachexperten klären die wichtigsten Fragen rund ums Mietrecht. Das Webinar findet am 20. November 2024 um 17 Uhr virtuell statt.
Veröffentlicht am 8. November 2024 - 09:25 Uhr
Wenn die Wohnung mangelhaft ist, muss die Miete runter. Klar, oder? Ganz so einfach ist das aber nicht.
- Ein verstopfter Küchenabfluss,
- eine dauernd kalte Wohnung,
- Schimmelpilz an den Wänden,
- pöbelnde Nachbarn,
- ein defekter Lift.
Sind das alles mietrechtliche Mängel und ich darf die Miete kürzen? Wie lange darf sich die Mieterschaft Zeit lassen, um Mängel zu beheben? Wie sollen die Mieterinnen und Mieter am besten vorgehen, wenn es mit der Mängelbehebung nicht vorwärts geht? Hat man einen Anspruch darauf, dass die Wohnung nach 20 Jahren gestrichen oder der aus der Mode gekommene Spannteppich ersetzt wird?
Wenn Sie sich solche Fragen schon gestellt haben, sind Sie nicht alleine. Die Beratenden des Beobachter-Beratungszentrums im Fachbereich-Wohnen erreichen täglich solche Anfragen.
Teilnehmen am kostenlosen Webinar
Deshalb veranstaltet der Beobachter für alle Interessierten am 20. November von 17 bis 18 Uhr ein kostenloses Webinar zu brennenden Fragen des Mietrechts und liefert die Antworten dazu. Unser Fachexperte Daniel Leiser und unsere Fachexpertin Katrin Reichmuth werden sich auch Zeit nehmen für Ihre eigenen Fragen.
Hier geht es zur Anmeldung.
4 Kommentare
Hallo Zusammen,
leider hab es verpasst. Wäre es möglich den Link zum selbst Anhören zu bekommen? Vielen Dank im Voraus und Gruss, Daniel
Sehr geehrter Herr Gonzalez
vielen Dank für das Interesse an unserem Mietrecht-Webinar vom 20. November 2024. Sie können dieses unter folgendem Link zum Nachschauen aufrufen: https://www.beobachter.ch/bera…
Mit freundlichen Grüssen
Das Beobachter-Team
Mietrecht-Referenden: NEIN beim Eigenbedarf; JA bei der Untermiete
Die abgeschwächte juristische Formulierung des Eigenbedarfs wird eine neue Gerichtspraxis einleiten: Die Schwelle für die Kündigung einer Wohnung wird gesenkt. Die Begründung des Eigenbedarfs für den Vermieter und seine nahen Verwandten und Verschwägerten wird erleichtert. Das ist abzulehnen.
Die neue Regelung zur Untermiete schützt hingegen auch die Mieter: Ständige Untermieterwechsel sind für andere Mieter oft sehr störend. Wenn in der Nachbarwohnung ständig neue Leute ein- und ausgehen, führt dies zu Lärm, Dreck und allenfalls auch Sicherheitsproblemen.
Selbstverständlich bleibt das Recht zur Untermiete bestehen: Wer auf eine Reise oder beruflich ins Ausland geht, kann seine Wohnung auch weiterhin befristet untervermieten. Auch für Studenten, die in einer WG leben, bleibt mehr oder weniger alles beim Alten. Die Flexibilität bleibt gewahrt, aber die Rechtssicherheit wird gestärkt. So werden sowohl Mieter wie auch die Untermieter und die Nachbarn vor Missbrauch geschützt.
Mietrecht-Referenden: NEIN beim Eigenbedarf; JA bei der Untermiete
Die Erweiterung des Eigenbedarf-Begriffs ist eine Schlaumeierei erster Güte der Vermieter, um schneller einen Mieterwechsel mit anschliessender Mietpreiserhöhung herbeiführen zu können.
Hingegen ist es verständlich, wenn die Vermieter präzis, umfassend und schriftlich über die Untermieter unterrichtet sein wollen. Nicht zuletzt wegen den um sich greifenden Untervermietungen auf Vermietungsplattformen wie z.B. Airbnb ist diese Anpassung des Mietrechts gemacht worden. Vor allem in Städten und an touristischen Hot-Spots werden günstige Altbauwohnungen vielfach zu Mietzinsen untervermietet, die beträchtlich über dem vom Hauptmieter bezahlten Mietzins liegen. Immer wieder treten Fälle auf, wo eine Mietpartei mit einer günstigen Mietwohnung Geschäfte macht, statt sie zu bewohnen. Dies soll künftig erschwert werden.