Wäschetrocknen verbieten?
Meine Mieterin hängt regelmässig nasse Wäsche in der Wohnung auf. Ich finde das gar nicht gut. In der Wohnung hat es viel Holz. Ich befürchte, dass sich Schimmel bildet. Darf ich als Vermieter ein Verbot aussprechen? Hans R.
Veröffentlicht am 21. November 2005 - 15:32 Uhr
Nein, das Mietrecht verbietet das Wäscheaufhängen in der Wohnung nicht generell. Mit Mass – zirka ein- bis zweimal pro Woche ein Wäscheständer mittlerer Grösse – darf Wäsche getrocknet werden. Damit durch die erhöhte Luftfeuchtigkeit kein Schimmelpilz entsteht, ist regelmässiges Lüften – mindestens zweimal pro Tag – notwendig. Richtig lüften heisst, mehrere Fenster und Türen öffnen und mindestens drei Minuten Durchzug erlauben, damit die Raumluft vollständig erneuert wird. Einzelne gekippte Fenster sind nicht ideal, sie lassen im Winter viel Wärme nach draussen, und der Lüftungseffekt ist gering. Auch nach dem Kochen und Duschen ist kurzes Querlüften wichtig, damit Gerüche und Feuchtigkeit beseitigt werden. Denn bildet sich in Mietwohnungen Schimmel, weil kaum gelüftet wird, müssen die Mieter für den Schaden aufkommen.